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AGB's
Bedingungen für die Vermittlung von Übernachtungsleistungen durch MOWITANIA
Kulturplanung
1. Vertragsschluß
MOWITANIA Kulturplanung erbringt mit ihrer Tätigkeit im Rahmen der Ziffer
1 keine eigenen Leistungen, sie vermittelt diese vielmehr im Namen und
für Rechnung anderer Unternehmen, der sogenannten Leistungsträger. Ein
Vertrag kommt somit ausschließlich zwischen dem Leistungsträger und dem
Kunden/Gast zustande.
2. Übernachtungsleistungen
2.1. Buchung
MOWITANIA Kulturplanung bietet im Namen der Leistungsträger über ihr Reservierungssystem
Zimmer an. MOWITANIA Kulturplanung prüft, ob das vom Gast gewünschte Zimmer
im System verfügbar ist. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald
dem Gast die Buchungsnummer von MOWITANIA Kulturplanung mitgeteilt wurde.
Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, das/die reservierte(n) Zimmer
für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat er
dem Gast Schadensersatz zu gewähren. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten
Zimmerpreis für die Vertragsdauer zu entrichten.
2.2. Bezahlung
Der Kunde zahlt das Entgelt für das/die von ihm gebuchte(n) Zimmer MOWITANIA
Kulturplanung
2.3. Anreise
nach 18.00 Uhr
Die gebuchten Zimmer werden vom Beherbergungsbetrieb am Anreisetag grundsätzlich
bis 18.00 Uhr freigehalten. Der Kunde ist verpflichtet den Beherbergungsbetrieb
zu verständigen, wenn die Anreise voraussichtlich nach 18.00 Uhr erfolgen
wird. Im Falle von garantierten Buchungen (An- oder Vorauszahlung bzw.
Angabe einer Kreditkarte) werden die gebuchten Zimmer auch über 18.00
Uhr hinaus bis zur Anreise des Gastes freigehalten. Dasselbe gilt bei
Buchungen, die erst am Anreisetag aber nach 18.00 Uhr erfolgen.
2.4. Umbuchungen
Änderungen der Reservierung der Unterkunft oder der Person des Reisenden
gelten als Umbuchungen, die gegen eine Gebühr von pauschal DM 30,- pro
Person vorgenommen werden können. Umbuchungen, die zu einer verkürzten
Aufenthaltsdauer führen, gelten als Stornierung nach den Regelungen gemäß
der Ziffer 2.5
2.5. Rücktritt
vom Vertrag/Stornierung
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn durch Rücktrittserklärung gegenüber
MOWITANIA Kulturplanung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich
zu erklären. Erfolgt der Rücktritt kurzfristig - bis zwei Tage vor Anreise
- muß der Rücktritt vom Gast zusätzlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb
direkt erklärt werden. Kostenlose Stornierungen sind, unabhängig vom Buchungsdatum,
grundsätzlich möglich, soweit diese bis pätestens einen Tag vor dem gebuchten
Anreisetermin schriftlich bei MOWITANIA Kulturplanung eingehen. Ausnahmeregelungen
werden unmittelbar nach dem Erhalt der Reservierungsbestätigung vom Beherbergungsbetrieb
direkt mit dem Gast vereinbart. Wird eine Buchung am Anreisetag vom Gast
storniert, so wird MOWITANIA Kulturplanung, das/die freigewordene/n Zimmer
anderweitig zu vermitteln. Sollte eine Wiedervermittlung nicht gelingen,
ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt vom Gast Schadenersatz wegen Nichterfüllung
gemäß § 651 BGB einzufordern. Die erhobenen Stornierungsgebühren belaufen
sich auf maximal 80% des Zimmerpreises für die erste Nacht. Es bleibt
dem Beherbergungsbetrieb unbenommen, bei einer Buchung über mehrere Nächte
weitergehenden Schadenersatz wegen Nichterfüllung vom Gast zu verlangen,
wenn der Nachweis erbracht werden kann, daß die durch die Stornierung
freigewordenen Zimmer nicht anderweitig weitervermittelt werden konnten.
2.6. Nichtanreisen
Im Fall von unangekündigtem Nichtanreisen ist der Beherbergungsbetrieb
berechtigt, innerhalb von 7 Tagen nach dem Anreisedatum eine No-Show-Rechnung
an den Gast zu stellen. Die erhobenen No-Show-Gebühren belaufen sich auf
maximal 80% des Zimmerpreise für die erste Nacht. Es bleibt dem Beherbergungsbetrieb
unbenommen, bei einer Buchung über mehrere Nächte weitergehenden Schadenersatz
wegen Nichterfüllung vom Gast zu verlangen, wenn der Nachweis erbracht
werden kann, daß die durch die Nichtanreise freigewordenen Zimmer nicht
anderweitig vermittelt werden konnten.
2.7. Bei
Rücktritt vom Vertrag/Stornierung und Nichtanreisen/No-Shows wird darüber
hinaus MOWITANIA Kulturplanung ein angemessener Ersatz für den geleisteten
Aufwand in Form eines pauschalierten Anspruchs von Rücktrittsgebühren
in Höhe von DM 30,- pro Person fällig.
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