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AGB's
Bedingungen für die Vermittlung von Übernachtungsleistungen durch MOWITANIA Kulturplanung

1. Vertragsschluß
MOWITANIA Kulturplanung erbringt mit ihrer Tätigkeit im Rahmen der Ziffer 1 keine eigenen Leistungen, sie vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung anderer Unternehmen, der sogenannten Leistungsträger. Ein Vertrag kommt somit ausschließlich zwischen dem Leistungsträger und dem Kunden/Gast zustande.

2. Übernachtungsleistungen

2.1. Buchung
MOWITANIA Kulturplanung bietet im Namen der Leistungsträger über ihr Reservierungssystem Zimmer an. MOWITANIA Kulturplanung prüft, ob das vom Gast gewünschte Zimmer im System verfügbar ist. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald dem Gast die Buchungsnummer von MOWITANIA Kulturplanung mitgeteilt wurde. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, das/die reservierte(n) Zimmer für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat er dem Gast Schadensersatz zu gewähren. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Zimmerpreis für die Vertragsdauer zu entrichten.

2.2. Bezahlung
Der Kunde zahlt das Entgelt für das/die von ihm gebuchte(n) Zimmer MOWITANIA Kulturplanung

2.3. Anreise nach 18.00 Uhr
Die gebuchten Zimmer werden vom Beherbergungsbetrieb am Anreisetag grundsätzlich bis 18.00 Uhr freigehalten. Der Kunde ist verpflichtet den Beherbergungsbetrieb zu verständigen, wenn die Anreise voraussichtlich nach 18.00 Uhr erfolgen wird. Im Falle von garantierten Buchungen (An- oder Vorauszahlung bzw. Angabe einer Kreditkarte) werden die gebuchten Zimmer auch über 18.00 Uhr hinaus bis zur Anreise des Gastes freigehalten. Dasselbe gilt bei Buchungen, die erst am Anreisetag aber nach 18.00 Uhr erfolgen.

2.4. Umbuchungen
Änderungen der Reservierung der Unterkunft oder der Person des Reisenden gelten als Umbuchungen, die gegen eine Gebühr von pauschal DM 30,- pro Person vorgenommen werden können. Umbuchungen, die zu einer verkürzten Aufenthaltsdauer führen, gelten als Stornierung nach den Regelungen gemäß der Ziffer 2.5

2.5. Rücktritt vom Vertrag/Stornierung
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn durch Rücktrittserklärung gegenüber MOWITANIA Kulturplanung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt kurzfristig - bis zwei Tage vor Anreise - muß der Rücktritt vom Gast zusätzlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb direkt erklärt werden. Kostenlose Stornierungen sind, unabhängig vom Buchungsdatum, grundsätzlich möglich, soweit diese bis pätestens einen Tag vor dem gebuchten Anreisetermin schriftlich bei MOWITANIA Kulturplanung eingehen. Ausnahmeregelungen werden unmittelbar nach dem Erhalt der Reservierungsbestätigung vom Beherbergungsbetrieb direkt mit dem Gast vereinbart. Wird eine Buchung am Anreisetag vom Gast storniert, so wird MOWITANIA Kulturplanung, das/die freigewordene/n Zimmer anderweitig zu vermitteln. Sollte eine Wiedervermittlung nicht gelingen, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt vom Gast Schadenersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 651 BGB einzufordern. Die erhobenen Stornierungsgebühren belaufen sich auf maximal 80% des Zimmerpreises für die erste Nacht. Es bleibt dem Beherbergungsbetrieb unbenommen, bei einer Buchung über mehrere Nächte weitergehenden Schadenersatz wegen Nichterfüllung vom Gast zu verlangen, wenn der Nachweis erbracht werden kann, daß die durch die Stornierung freigewordenen Zimmer nicht anderweitig weitervermittelt werden konnten.

2.6. Nichtanreisen
Im Fall von unangekündigtem Nichtanreisen ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, innerhalb von 7 Tagen nach dem Anreisedatum eine No-Show-Rechnung an den Gast zu stellen. Die erhobenen No-Show-Gebühren belaufen sich auf maximal 80% des Zimmerpreise für die erste Nacht. Es bleibt dem Beherbergungsbetrieb unbenommen, bei einer Buchung über mehrere Nächte weitergehenden Schadenersatz wegen Nichterfüllung vom Gast zu verlangen, wenn der Nachweis erbracht werden kann, daß die durch die Nichtanreise freigewordenen Zimmer nicht anderweitig vermittelt werden konnten.

2.7. Bei Rücktritt vom Vertrag/Stornierung und Nichtanreisen/No-Shows wird darüber hinaus MOWITANIA Kulturplanung ein angemessener Ersatz für den geleisteten Aufwand in Form eines pauschalierten Anspruchs von Rücktrittsgebühren in Höhe von DM 30,- pro Person fällig.