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Allgemeine Geschäftsbedingungen ( Stand: September 2008)

1. Vertragsabschluß
Der Vertrag kommt durch die rechtsverbindliche Unterzeichnung (Reservierungsbestätigung) seitensMOWITANIA Wendt & Molitor GbR und des Bestellers zustande. Dieser wird dadurch Vertragspartner. Will der Besteller nicht selbst Vertragspartner sein, sondern soll dies beispielsweise ein mit dem Besteller nicht identischer Veranstalter sein, in dessen Namen der Besteller den Vertrag abschließt, so hat der Besteller besonders darauf hinzuweisen und Namen sowie Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners mitzuteilen. Der Unterzeichner versichert mit seiner Unterschrift, dass er volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist.

2. Leistungen, Preise, Zahlung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von ihm bestellten Leistungen vereinbarungsgemäß zu bezahlen. Dies gilt auch für vertraglich vereinbarte oder vom Vertragspartner genehmigten Leistungen und Auslagen, dieMOWITANIA Wendt & Molitor GbR in Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Für den Fall, dass berechnete Preise von Dritten sich gegenüber den zum Vertragszeitpunkt kalkulierten Preisen erhöhen, kann dies den vertraglich vereinbarten Preis um diese Summe erhöhen (dies bezieht sich auch auf eine Änderung der Preise durch Änderungen bei der gesetzlichen MwSt.). Rechnungen vonMOWITANIA Wendt & Molitor GbR sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug kannMOWITANIA Wendt & Molitor GbR Zinsen von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen. Es wird eine Mahngebühr von 2,50 EUR für jede Mahnung nach Verzug erhoben.MOWITANIA Wendt & Molitor GbR ist berechtigt eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen bei kompletten Reiseangeboten sowie Stadtführungen wird eine 100 % Vorkasse berechnet.

3. Stornokosten, Rücktrittspauschale, Bearbeitungsgebühren
3. Stornokosten, Rücktrittspauschale, Bearbeitungsgebühren
3.1 Klassenfahrten/Gruppenfahrten
Bei einer Stornierung der ganzen Gruppe, die nach Zugang der Reservierungsbestätigung und 63 Tage vor Anreise erfolgt, wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 140,00 Euro erhoben. Die Stornierung von einzelnen Teilnehmern, bis zu 15 % der Gesamtgruppe, ist kostenfrei, bei mehr als 15 % aller Teilnehmer beträgt die pauschale Bearbeitungsgebühr 10 % vom vereinbarten Bruttopreis, jedoch maximal 140,00 Euro pro Gruppe. EntstehenMOWITANIA Wendt & Molitor GbR jedoch auf Grund des Rücktritts des Vertragspartners (auch einzelner Teilnehmer) Stornokosten gegenüber Dritten, müssen diese in vollem Umfang vom Vertragspartner übernommen werden.
Bei einem Rücktritt Einzelner oder aller Teilnehmer unter 63 Tage vor Anreise machtMOWITANIA Wendt & Molitor GbR gegenüber dem Vertragspartner zusätzlich zu den Stornokosten Dritter eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10% des vereinbarten Bruttopreises, jedoch mindestens 250,00 Euro bei Stornierung der gesamten Gruppe, geltend. Bei einem Rücktritt Einzelner oder aller Teilnehmer unter 30 Tage vor Anreise berechnetMOWITANIA Wendt & Molitor GbR dem Vertragspartner zusätzlich zu den Stornokosten Dritter eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 15% des vereinbarten Bruttopreises, jedoch mindestens 250,00 Euro bei Stornierung der gesamten Gruppe.

3.2 Einzelne Veranstaltungen - Stadtführungen/fahrten, Schifffahrten ect.
Bei einem Rücktritt aller oder einzelner Teilnehmer unter 30 Tage vor Anreise machtMOWITANIA Wendt & Molitor GbR gegenüber dem Vertragspartner zusätzlich zu den Stornokosten Dritter eine Rücktrittspauschale von 20% des vereinbarten Bruttopreises, jedoch mindestens 100,00 Euro pro Gruppe, geltend. Bei Bruttopreisen unter 180,00 Euro gilt ein Mindestbetrag von 90,00 Euro. Für die Stornierung einzelner Teilnehmer (bis zu 20 % der Gesamtteilnehmerzahl) werden keine Stornogebühren erhoben. Es ist jedoch auch bei Einzelstornierungen zu beachten, das entstandene Stornokosten Dritter vom Stornierenden übernommen werden müssen.


4. Gewährleistung und Haftung
a) als Veranstalter: Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. MOWITANIA kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Mowitania kann Abhilfe in der Weise schaffen, daß eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsveränderung darstellt. Im Falle des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel zunächst unverzüglich und nachweislich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu geben. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel unverzüglich bei MOWITANIA, Tel. 030 / 275 745 61 oder Fax 030 / 275 745 62 anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist. Unterläßt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, sind Minderungs- und vertragliche Schadensersatzansprüche deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt ist nur dann zulässig, wenn MOWITANIA keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde MOWITANIA hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe für MOWITANIA unmöglich ist, von MOWITANIA verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Die Kündigungserklärung ist in jedem Fall direkt gegenüber MOWITANIA abzugeben.
b) als Vermittler :MOWITANIA Wendt & Molitor GbR haftet nicht für mangelhafte Leistungserbringung oder sonstigem Verhalten der vermittelten Leistungsträger, welches einen Schadensersatz begründen würde. Wenn Schäden aufgrund mangelhafter Vermittlungsleistung entstehen beschränkt sich der Schadensersatzanspruch auf den 2-fachen Reisepreis, es sei denn es wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.

5. Beschränkung der Haftung
a)Die vertragliche Haftung von MOWITANIA für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis je Reisenden je Reise beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit MOWITANIA für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Für Fremdleistungen und Schäden bei oder aus ausdrücklich als Fremdleistungen in den Reiseprospekten / Informationen bzw. Angeboten von MOWITANIA und den darauf bezugnehmenden Reisebestätigung ausgewiesenen Leistungen (wie Eintrittskarten, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Theater etc.) übernimmt MOWITANIA keine Haftung.
c) MOWITANIA haftet nicht für abhanden gekommenes oder beschädigtes Reisegepäck. MOWITANIA empfiehlt den Abschluß einer Reisegepäckversicherung.

6. Transportleistungen
Die Transportleistungen für den Personenverkehr werden eigenverantwortlich durch konzessionierte Unternehmen durchgeführt.

7. Anmeldung von Ansprüchen
Will der Kunde MOWITANIA auf Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber MOWITANIA anzumelden. Leistungsträger oder Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt.

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen / Änderungen in Prospekten oder schriftlichen Angeboten.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und der zugrundeliegenden Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der Reisebedingungen zur Folge. Änderungen von Angaben in den Reiseprospekten/Internetpräsenz von MOWITANIA - insbesondere von Druckfehlern und Irrtümern - bleiben MOWITANIA ausdrücklich vorbehalten.

9. Gerichtsstand
Der Allgemeine Gerichtsstand ist Berlin.