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Allgemeine
Geschäftsbedingungen ( Stand: September 2008)
1.
Vertragsabschluß
Der Vertrag kommt durch die rechtsverbindliche Unterzeichnung (Reservierungsbestätigung)
seitensMOWITANIA Wendt & Molitor GbR und des Bestellers zustande. Dieser wird
dadurch Vertragspartner. Will der Besteller nicht selbst Vertragspartner
sein, sondern soll dies beispielsweise ein mit dem Besteller nicht identischer
Veranstalter sein, in dessen Namen der Besteller den Vertrag abschließt,
so hat der Besteller besonders darauf hinzuweisen und Namen sowie Anschrift
des tatsächlichen Vertragspartners mitzuteilen. Der Unterzeichner
versichert mit seiner Unterschrift, dass er volljährig und unbeschränkt
geschäftsfähig ist.
2. Leistungen, Preise, Zahlung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von ihm bestellten Leistungen
vereinbarungsgemäß zu bezahlen. Dies gilt auch für vertraglich
vereinbarte oder vom Vertragspartner genehmigten Leistungen und Auslagen,
dieMOWITANIA Wendt & Molitor GbR in Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.
Für den Fall, dass berechnete Preise von Dritten sich gegenüber
den zum Vertragszeitpunkt kalkulierten Preisen erhöhen, kann dies
den vertraglich vereinbarten Preis um diese Summe erhöhen (dies bezieht
sich auch auf eine Änderung der Preise durch Änderungen bei
der gesetzlichen MwSt.). Rechnungen vonMOWITANIA Wendt & Molitor GbR sind
sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug kannMOWITANIA Wendt & Molitor GbR Zinsen von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank berechnen. Es wird eine Mahngebühr von 2,50
EUR für jede Mahnung nach Verzug erhoben.MOWITANIA Wendt & Molitor GbR
ist berechtigt eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen bei kompletten
Reiseangeboten sowie Stadtführungen wird eine 100 % Vorkasse berechnet.
3. Stornokosten, Rücktrittspauschale, Bearbeitungsgebühren
3. Stornokosten, Rücktrittspauschale, Bearbeitungsgebühren
3.1 Klassenfahrten/Gruppenfahrten
Bei einer Stornierung der ganzen Gruppe, die nach Zugang der Reservierungsbestätigung
und 63 Tage vor Anreise erfolgt, wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr
von 140,00 Euro erhoben. Die Stornierung von einzelnen Teilnehmern, bis
zu 15 % der Gesamtgruppe, ist kostenfrei, bei mehr als 15 % aller Teilnehmer
beträgt die pauschale Bearbeitungsgebühr 10 % vom vereinbarten
Bruttopreis, jedoch maximal 140,00 Euro pro Gruppe. EntstehenMOWITANIA Wendt & Molitor GbR jedoch auf Grund des Rücktritts des Vertragspartners
(auch einzelner Teilnehmer) Stornokosten gegenüber Dritten, müssen
diese in vollem Umfang vom Vertragspartner übernommen werden.
Bei einem Rücktritt Einzelner oder aller Teilnehmer unter 63 Tage
vor Anreise machtMOWITANIA Wendt & Molitor GbR gegenüber dem Vertragspartner
zusätzlich zu den Stornokosten Dritter eine pauschale Bearbeitungsgebühr
von 10% des vereinbarten Bruttopreises, jedoch mindestens 250,00 Euro
bei Stornierung der gesamten Gruppe, geltend. Bei einem Rücktritt
Einzelner oder aller Teilnehmer unter 30 Tage vor Anreise berechnetMOWITANIA Wendt & Molitor GbR dem Vertragspartner zusätzlich zu den Stornokosten
Dritter eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 15% des vereinbarten
Bruttopreises, jedoch mindestens 250,00 Euro bei Stornierung der gesamten
Gruppe.
3.2 Einzelne
Veranstaltungen - Stadtführungen/fahrten, Schifffahrten ect.
Bei einem Rücktritt aller oder einzelner Teilnehmer unter 30 Tage
vor Anreise machtMOWITANIA Wendt & Molitor GbR gegenüber dem Vertragspartner
zusätzlich zu den Stornokosten Dritter eine Rücktrittspauschale
von 20% des vereinbarten Bruttopreises, jedoch mindestens 100,00 Euro
pro Gruppe, geltend. Bei Bruttopreisen unter 180,00 Euro gilt ein Mindestbetrag
von 90,00 Euro. Für die Stornierung einzelner Teilnehmer (bis zu
20 % der Gesamtteilnehmerzahl) werden keine Stornogebühren erhoben.
Es ist jedoch auch bei Einzelstornierungen zu beachten, das entstandene
Stornokosten Dritter vom Stornierenden übernommen werden müssen.
4. Gewährleistung und Haftung
a) als Veranstalter: Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig
erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. MOWITANIA kann die Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. Mowitania kann Abhilfe in der Weise schaffen, daß eine
gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden
zumutbar ist und der Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsveränderung
darstellt. Im Falle des Auftretens von Leistungsstörungen ist der
Kunde verpflichtet, den Mangel zunächst unverzüglich und nachweislich
gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um Gelegenheit
zur sofortigen Abhilfe zu geben. Schafft der Leistungsträger nicht
sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel unverzüglich bei MOWITANIA,
Tel. 030 / 275 745 61 oder Fax 030 / 275 745 62 anzuzeigen. Gleiches gilt,
wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich
oder zumutbar ist. Unterläßt der Kunde die Rüge des Mangels
schuldhaft, sind Minderungs- und vertragliche Schadensersatzansprüche
deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch
den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt
ist nur dann zulässig, wenn MOWITANIA keine zumutbare Abhilfe leistet,
nachdem der Kunde MOWITANIA hierfür eine angemessene Frist gesetzt
hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe für MOWITANIA
unmöglich ist, von MOWITANIA verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt
ist. Die Kündigungserklärung ist in jedem Fall direkt gegenüber
MOWITANIA abzugeben.
b) als Vermittler :MOWITANIA Wendt & Molitor GbR haftet nicht für mangelhafte
Leistungserbringung oder sonstigem Verhalten der vermittelten Leistungsträger,
welches einen Schadensersatz begründen würde. Wenn Schäden
aufgrund mangelhafter Vermittlungsleistung entstehen beschränkt sich
der Schadensersatzanspruch auf den 2-fachen Reisepreis, es sei denn es
wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
5. Beschränkung der Haftung
a)Die vertragliche Haftung von MOWITANIA für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis je Reisenden
je Reise beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit MOWITANIA
für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Für Fremdleistungen und Schäden bei oder aus ausdrücklich
als Fremdleistungen in den Reiseprospekten / Informationen bzw. Angeboten
von MOWITANIA und den darauf bezugnehmenden Reisebestätigung ausgewiesenen
Leistungen (wie Eintrittskarten, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Theater
etc.) übernimmt MOWITANIA keine Haftung.
c) MOWITANIA haftet nicht für abhanden gekommenes oder beschädigtes
Reisegepäck. MOWITANIA empfiehlt den Abschluß einer Reisegepäckversicherung.
6. Transportleistungen
Die Transportleistungen für den Personenverkehr werden eigenverantwortlich
durch konzessionierte Unternehmen durchgeführt.
7. Anmeldung von Ansprüchen
Will der Kunde MOWITANIA auf Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz
oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages
oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen,
so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber MOWITANIA anzumelden.
Leistungsträger oder Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von
Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt.
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen / Änderungen in Prospekten
oder schriftlichen Angeboten.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und der zugrundeliegenden
Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
oder der Reisebedingungen zur Folge. Änderungen von Angaben in den
Reiseprospekten/Internetpräsenz von MOWITANIA - insbesondere von
Druckfehlern und Irrtümern - bleiben MOWITANIA ausdrücklich
vorbehalten.
9. Gerichtsstand
Der Allgemeine Gerichtsstand ist Berlin.
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